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Betriebsreglement

Ausgangslage
Das vorliegende Betriebskonzept gibt Auskunft über die Kita Chenderstube in Luzern. Es informiert die Eltern, die ihr Kind / ihre Kinder in der Chenderstube betreuen lassen wollen und ist Bestandteil des Elternvertrags.

Trägerschaft
Der Schweizerische Gemeinnützige Frauenverein Sektion Stadt Luzern (SGF Stadt Luzern) ist Träger der Kita Chenderstube und somit als Verein verantwortlich für die Anstellung und Führung des Personals.

Sinn und Zweck der Kita
Die oberste Zielsetzung der Kita Chenderstube ist die Erfüllung der Grundbedürfnisse, insbesondere die Förderung der seelischen, geistigen und körperlichen Entwicklung der betreuten Kinder. Die Kita soll eine familiäre Atmosphäre bieten, in der die Kinder sich in der Organisation des Alltags einbringen und diesen mitgestalten können.

Betriebsbewilligung / Anerkennung
Die Kita, resp. der Trägerverein, verfügt über die Bewilligung durch die Stadt Luzern, basierend auf der eidgenössischen Verordnung über die Aufnahme von Kindern zur Pflege und Adoption (PAVO) und den Qualitätskriterien für Kindertagesstätten im Kanton Luzern des Verbandes Luzerner Gemeinden (VLG). Die Kita ist Mitglied bei Zodas (Zentralschweizer Organisation der Arbeitswelt Soziales)

Räumlichkeiten
Die Kita befindet sich im Dachstock des Hotels Waldstätterhof, an der Zentralstrasse 4, in unmittelbarer Nähe des Bahnhofs Luzern. Die Räume entsprechen den Vorgaben der Stadt Luzern und sind hell und freundlich. Die Kita ist rollstuhlgängig.

Kitaleitung
Die Kita wird von einer ausgebildeten Kitaleiterin geführt. Sie ist Ansprechperson für die Eltern und übernimmt administrative Aufgaben. Ihr untersteht das weitere Personal.

Personal
Die Mitarbeitenden verfügen über eine ihrer Funktion entsprechenden Ausbildung. Das Team setzt sich zusammen aus einer Kitaleitung, einer Gruppenleitung, zwei Fachfrauen Betreuung Kind EFZ, zwei Auszubildenden (1 Praktikantin und 1 Lernende oder 2 Lernende) und einer Springerin. Nach Einschätzung der Kitaleitung dürfen die Praktikantin sowie die Lernenden ab dem 16. Lebensjahr mit einem Kind alleine nach Draussen. Zu den Kompetenzen von 3. Lehrjahr-Lernenden gehört, dass sich alleine mit Kindern unterwegs sein dürfen, sofern sie mindestens 18 Jahre alt sind und sich nach Einschätzung der Kitaleitung dafür eignen.

Konzepte
Es liegt ein pädagogisches Konzept vor, welches in Zusammenarbeit mit der Kita Leitung erstellt wurde.

Platzangebot und Aufnahme der Kinder
In der Kita Chenderstube werden 14 Plätze angeboten. Es werden Kinder im Alter von 3 Monaten bis zum Kindergarteneintritt aufgenommen. Über eine definitive Aufnahme des Kindes entscheidet die Kitaleitung. Die minimale Betreuungszeit beträgt 1 Tag, idealerweise 2 Tage.

Öffnungszeiten
Die Kita ist von Montag bis Freitag jeweils von 7.00 Uhr bis 18.45 Uhr geöffnet. Zwischen Weihnachten und Neujahr und den gesetzlichen Feiertagen des Kantons Luzern, sowie an 2 Wochen Betriebsferien im Sommer bleibt die Kita geschlossen.

Gesetzliche Feiertage sind:  1. Januar Neujahr,  2. Januar Berchtoldstag , Karfreitag, Ostermontag, Auffahrt, Pfingstmontag, Fronleichnam, 1. August, Maria Himmelfahrt, St. Leodegar, 1. November Allerheiligen, 8. Dezember Maria Empfängnis,  25. Dezember Weihnachtstag, 26. Dezember Stephanstag, 31. Dezember Silvester. Am Freitag nach Auffahrt macht die Kita die Brücke und ist geschlossen.

Vor Feiertagen schliesst die Kita jeweils um 18.00h. Die Eltern werden gebeten, die Kinder dann bis spätestens 17.45h abzuholen.

Eingewöhnungsphase
Die Eingewöhnungsphase in der Kita Chenderstube beinhaltet einen Ablösungsprozess zwischen Eltern und Kind und eine Kontaktaufnahme der Erzieherinnen mit dem Kind. Sie ermöglicht das Kennenlernen zwischen Eltern und Erzieherin, welches ebenso von grosser Bedeutung ist. Die Kita Chenderstube legt Wert auf eine sorgfältige Eingewöhnung. Die Eingewöhnungsphase dauert je nach Kind und Alter zwischen 3-6 Wochen. Es besteht ein separates Eingewöhnungskonzept.

Bring- und Abholzeiten
Damit mit den Kindern etwas unternommen und der Tag gestaltet werden kann, müssen die Kinder bis spätestens um 9.00 Uhr eintreffen und können nicht vor 16.30 Uhr abgeholt werden. Wird das Kind von einer Drittperson abgeholt, muss die Kitaleitung oder Gruppenleitung vorher informiert werden. Ansonsten wird das Kind aus Sicherheitsgründen nicht nach Hause entlassen. Kinder, welche nur einen halben Tag die Kita besuchen, werden um 14.00h gebracht oder abgeholt.

Tagesablauf
07.00 – 09.00 Uhr: Eintreffen der Kinder / Freispiel
08.00 – 09.00 Uhr: Morgenessen / Znüni
09.00 – 11.00 Uhr: Morgenkreis / Spielzeit / geführte Aktivitäten / nach Draussen
11.00 – 11.30 Uhr: Singkreis / Wickeln
11.30 – 12.30 Uhr: Mittagessen / Zähneputzen
12.30 – 14.00 Uhr: Mittagsruhe (Schlafen oder Pause)
14.00 – 14.15 Uhr: Aufstehen / Trinken / Weinbeeren-Snack
14.15 – 15.45 Uhr: Spielzeit / geführte Aktivitäten / nach Draussen
15.30 – 16.00 Uhr: Zvieri
16.00 – 18.45 Uhr: Spielzeit / Wickeln
16.30 – 18.45 Uhr: Abholzeit

Spielangebot
Zum Spielangebot, sowie zu den Massnahmen zur persönlichen Entwicklung des Kindes liegt ein pädagogisches Konzept vor. Zum Spielen und für Aktivitäten ist die Kita mit pädagogisch wertvollen Materialien ausgerüstet. Zum Angebot gehören Sinnesspiele, Konzentrationsspiele, Gemeinschaftsspiele, Musikinstrumente, Bewegungsraum, Utensilien für Rollenspiele, Mal-und Bastelmaterialien, Konstruktionsspiele. Nebst den Freispiel führen wir mit den Kindern gezielte Aktivitäten durch. Zudem gehen wir jeden Tag mit den Kindern nach Draussen.

Zusätzliche Betreuungstage
Bei Bedarf können in Absprache mit der Kitaleitung auch kurzfristige zusätzliche Betreuungstage, freie Plätze vorausgesetzt, vereinbart werden. Diese werden separat in Rechnung gestellt.

Krankheit/Unfall
Bei Krankheit oder Unfall darf das Kind die Kita nicht besuchen. Wird das Kind während seinem Aufenthalt in der Kita krank, werden die Eltern umgehend benachrichtigt. Allergien und chronische Krankheiten sind der Kitaleitung zu melden. Krankheit und folglich die Abwesenheit des Kindes sind bis um 9.00 Uh der Kitaleitung zu melden. Das Kind darf 24 Stunden nach seiner Genesung wieder in die Kita kommen. Im Falle eines Unfalls ist die Kitaleitung oder Gruppenleitung berechtigt, ärztliche Hilfe anzufordern und unverzüglich die Eltern zu benachrichtigen. Frau Dr. Ingrid Hämmerli, Robert-Zünd Strasse 2 (St. Anna im Bahnhof), ist als Ärztin im Notfall für die Kita zuständig.

Verpflegung
In der Kita Chenderstube wird grossen Wert gelegt auf gesunde und abwechslungsreiche Ernährung, entsprechend dem Ernährungskonzept. Die Kinder erhalten Frühstück/Znüni, Mittagessen, Zvieri. Je nach Alter des Kindes wird der  Schoppen und Gemüse- / Früchtebrei nach Absprache mit den Eltern von Zuhause mitgebracht. Ungesüssten Tee sowie Wasser stehen den Kindern jederzeit zur Verfügung.

Kleidung / persönliche Sachen
Damit bei jedem Wetter auch Draussen gespielt werden kann, tragen die Kinder der Witterung entsprechend bequeme Kleidung, Regenjacke, Regenhose und Gummistiefel, Ski Anzug, Handschuhe, Mützen, Sonnenhut und evtl. Badeanzug sollen je nach Jahreszeit in der Kita bleiben. Ein Set Ersatzwäsche bleibt in der Kita zur Reserve, den Babys sind genügend Papierwindeln und ev. Nuggi mitzugeben. Um Verwechslungen zu vermeiden, sind die Kleider und Schuhe / Finken angeschrieben.

Informationsaustausch
Damit dem Kind eine optimale Betreuung ermöglicht wird, ist ein Informationsaustausch zwischen Eltern und Kita wichtig. Es wird gewünscht, dass sich die Eltern bei der Abgabe oder Entgegennahme Ihres Kindes genügend Zeit für den Austausch nehmen. Wesentliche Veränderungen sind der Kita mitzuteilen. Jährlich finden zwei Elternaktivitäten statt. Diese dienen dem Austausch und der Kontaktpflege unter den Eltern. Jährliche Standortbestimmungsgespräche dienen dem Austausch von Entwicklung und Verhalten des Kindes innerhalb der Kita.

Versicherung
Die Kinder sind privat durch eine Krankheit-, Unfall- und Haftpflichtversicherung versichert. Der Trägerverein ist durch eine Betriebshaftpflichtversicherung versichert.

Zahlungsregelung
Der Tagestarif für Kinder bis 18 Monate beträgt CHF 155.- , für Kinder ab 19 Monaten CHF 130.-. Die Rechnung wird in einer Monatspauschale gestellt. Diese wird berechnet aus Anzahl Tage pro Woche x Tagestarif/Halbtagestarif x 4. Eltern, die in der Stadt Luzern wohnen, können bei der Dienststelle Kinder Jugend Familie Betreuungsgutscheine beantragen.

Austritt / Kündigung
Die Kündigungsfrist des Betreuungsvertrages oder einzelner Tage beträgt 3 Monate auf Ende des Monats und muss schriftlich an die Kitaleitung erfolgen.

Anregungen / Wünsche / Feedbacks
Die Eltern wenden sich direkt an die Kitaleitung.