Grundsätzlich bieten wir nur Tagesplätze an.
Individuelle Lösungen sind in Ausnahmefällen unter diesen 3 Angeboten möglich.
Kinder 3 – vollendete 18 Monate
ganzer Tag 07.00 – 18.45 Uhr | morgens mit Mittagessen 07.00 – 14.00 Uhr |
nachmittags ohne Mittagessen 14.00 – 18.45 Uhr |
155.– | 95.– | 74.– |
37.50– Reservation | 21.– Reservation | 16.50– Reservation |
Kinder ab 19 Monaten
ganzer Tag 07.00 – 18.45 Uhr | morgens mit Mittagessen 07.00 – 14.00 Uhr |
nachmittags ohne Mittagessen 14.00 – 18.45 Uhr |
130.– | 80.– | 60.– |
32.– Reservation | 17.50– Reservation | 13.– Reservation |
Monatspauschale
- Die Rechnung wird in einer Monatspauschale gestellt.
- Die Monatspauschale setzt sich zusammen aus: Anzahl Tage pro Woche X Tages- oder Halbtagespauschale X 4
- Mit der Monatspauschale wird der reservierte Platz bezahlt, folglich werden Absenzen nicht rückvergütet.
Reservationsgebühr
- Die Rechnung wird in einer Monatspauschale gestellt.
- Die Monatspauschale setzt sich zusammen aus: Anzahl Tage pro Woche X Tages- oder Halbtagespauschale X
Verrechnungs- und Zahlungsregelung
- Der Pauschalbetrag für die vereinbarten Betreuungstage ist monatlich im Voraus bis zum 25.Tag des Vormonats zu bezahlen.
- Mit der Anmeldung wird eine Kopie des Dauerauftrages der Bank/Post abgegeben.
- Zusätzliche Tage, welche das Kind in der Kita verbringt, werden separat in Rechnung gestellt. Diese ist innert 10 Tagen zu begleichen.
- Bei Zahlungsverzögerung von mehr als einem Monat, ist die Kitaleitung nicht mehr verpflichtet, die betreffenden Kinder aufzunehmen.
- Es werden keine Ermässigungen gewährt. Feiertage und Abwesenheit durch Krankheit, Unfall, Urlaub oder Ferien werden in Rechnung gestellt.
- Tarifänderungen werden den Eltern mindestens drei Monate vorher schriftlich mitgeteilt.
- Zu spätes Bringen oder Abholen wird mit einem Bussengeld verrechnet. Pro 10 Minuten zu spät werden Fr. 10.- verrechnet. Werden Kinder notorisch zu spät gebracht oder abgeholt, kann das Betreuungsverhältnis von Seiten der Kita gekündigt werden.
Eingewöhnung
- Ab dem vereinbarten Eintrittsdatum startet die Eingewöhnung, welche mit einem Stundenansatz zu CHF 20.00 verrechnet wird.
- Sobald die Eingewöhnung abgeschlossen ist, wird der volle Betreuungstarif in Rechnung gestellt
Betreuungsgutscheine
- Die Stadt Luzern stellt auf Antrag der Gesuchstellenden Betreuungsgutscheine aus, die als Zahlung angerechnet werden.
Luzern, 29. Juni 2022