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Tarifordnung

Grundsätzlich bieten wir nur Tagesplätze an.

Individuelle Lösungen sind in Ausnahmefällen unter diesen 3 Angeboten möglich.

Kinder 3 – vollendete 18 Monate

ganzer Tag 07.00 – 18.45 Uhr morgens
mit Mittagessen
07.00 – 14.00 Uhr
nachmittags
ohne Mittagessen
14.00 – 18.45 Uhr
155.– 95.– 74.–
  37.50– Reservation 21.– Reservation 16.50– Reservation

Kinder ab 19 Monaten

ganzer Tag 07.00 – 18.45 Uhr morgens
mit Mittagessen
07.00 – 14.00 Uhr
nachmittags
ohne Mittagessen
14.00 – 18.45 Uhr
130.– 80.– 60.–
  32.– Reservation 17.50– Reservation 13.– Reservation

 

Monatspauschale

  • Die Rechnung wird in einer Monatspauschale gestellt.
  • Die Monatspauschale setzt sich zusammen aus: Anzahl Tage pro Woche X Tages- oder Halbtagespauschale X 4
  • Mit der Monatspauschale wird der reservierte Platz bezahlt, folglich werden Absenzen nicht rückvergütet.

Reservationsgebühr

  • Die Rechnung wird in einer Monatspauschale gestellt.
  • Die Monatspauschale setzt sich zusammen aus: Anzahl Tage pro Woche X Tages- oder Halbtagespauschale X

Verrechnungs- und Zahlungsregelung

  • Der Pauschalbetrag für die vereinbarten Betreuungstage ist monatlich im Voraus bis zum 25.Tag des Vormonats zu bezahlen.
  • Mit der Anmeldung wird eine Kopie des Dauerauftrages der Bank/Post abgegeben.
  • Zusätzliche Tage, welche das Kind in der Kita verbringt, werden separat in Rechnung gestellt. Diese ist innert 10 Tagen zu begleichen.
  • Bei Zahlungsverzögerung von mehr als einem Monat, ist die Kitaleitung nicht mehr verpflichtet, die betreffenden Kinder aufzunehmen.
  • Es werden keine Ermässigungen gewährt. Feiertage und Abwesenheit durch Krankheit, Unfall, Urlaub oder Ferien werden in Rechnung gestellt.
  • Tarifänderungen werden den Eltern mindestens drei Monate vorher schriftlich mitgeteilt.
  • Zu spätes Bringen oder Abholen wird mit einem Bussengeld verrechnet. Pro 10 Minuten zu spät werden Fr. 10.- verrechnet. Werden Kinder notorisch zu spät gebracht oder abgeholt, kann das Betreuungsverhältnis von Seiten der Kita gekündigt werden.

Eingewöhnung

  • Ab dem vereinbarten Eintrittsdatum startet die Eingewöhnung, welche mit einem Stundenansatz zu CHF 20.00 verrechnet wird.
  • Sobald die Eingewöhnung abgeschlossen ist, wird der volle Betreuungstarif in Rechnung gestellt

Betreuungsgutscheine

  • Die Stadt Luzern stellt auf Antrag der Gesuchstellenden Betreuungsgutscheine aus, die als Zahlung angerechnet werden.

Luzern, 29. Juni 2022