Tarifordnung

Wir legen grossen Wert auf eine gute und vertrauensvolle Zusammenarbeit mit den Eltern und beraten und unterstützen auf Wunsch auch gerne in allen Fragen rund um die Kinder. Nachfolgend einige Informationen rund um die Tarifordnung.

Verrechnungs- und Zahlungsregelung

  • Der Pauschalbetrag für die vereinbarten Betreuungstage ist monatlich im Voraus bis zum 25. Tag des Vormonats zu bezahlen.

  • Mit der Anmeldung wird eine Kopie des Dauerauftrages der Bank/Post abgegeben.

  • Zusätzliche Tage, welche das Kind in der Kita verbringt, werden separat in Rechnung gestellt. Diese ist innert 10 Tagen zu begleichen.

  • Bei Zahlungsverzögerung von mehr als einem Monat, ist die Kitaleitung nicht mehr verpflichtet, die betreffenden Kinder aufzunehmen.

  • Es werden keine Ermässigungen gewährt. Feiertage und Abwesenheit durch Krankheit, Unfall, Urlaub oder Ferien werden in Rechnung gestellt.

  • Tarifänderungen werden den Eltern mindestens drei Monate vorher schriftlich mitgeteilt.

  • Zu spätes Bringen oder Abholen wird mit einem Bussengeld verrechnet. Pro 10 Minuten zu spät werden Fr. 10.- verrechnet. Werden Kinder notorisch zu spät gebracht oder abgeholt, kann das Betreuungsverhältnis von Seiten der Kita gekündigt werden.


Kinder ab 3 Monaten bis vollendete 18 Monate

ganzer Tag 07.00 – 18.45 Uhr
CHF 155.–

Reservation
CHF 37.50

Tarife

Kinder ab 19 Monaten

ganzer Tag 07.00 – 18.45 Uhr
CHF 130.–

Reservation
CHF 32.–


Monatspauschale

  • Die Rechnung wird in einer Monatspauschale gestellt.

  • Die Monatspauschale setzt sich zusammen aus: Anzahl Tage pro Woche X Tagespauschale X 4

  • Mit der Monatspauschale wird der reservierte Platz bezahlt, folglich werden Absenzen nicht rückvergütet.


Eingewöhnung

  • Ab dem vereinbarten Eintrittsdatum startet die Eingewöhnung, welche mit einem Stundenansatz zu CHF 20.00 verrechnet wird.

  • Sobald die Eingewöhnung abgeschlossen ist, wird der volle Betreuungstarif in Rechnung gestellt


Betreuungsgutscheine

  • Die Stadt Luzern stellt auf Antrag der Gesuchstellenden Betreuungsgutscheine aus, die als Zahlung angerechnet werden.